Kreisgruppe Dortmund

Naturschutzgebiete in Dortmund

Kartengrundlage Stadtplanwerk © Regionalverband Ruhr (2020): Datenlizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International

In Dortmund gibt es 35 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von 2706 Hektar, die wir hier in einer Übersicht mit Karte und mit Steckbriefen im Einzelnen vorstellen. Mit dem neuen Landschaftsplan, der am 7.11.2020 in Kraft trat, sind jetzt 9,64 % der Stadtfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Karte wurde uns freundlicherweise vom Umweltamt der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt. Quellenhinweis: Kartengrundlage Stadtplanwerk - © Regionalverband Ruhr (2020). 

Die Schutzgebiete verteilen sich bis auf den Innenstadtbereich über das gesamte Stadtgebiet und sind zu einem großen Teil von Waldstandorten geprägt. Die NSG werden von der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund betreut.

Die textlichen Festsetzungen und die Abgrenzungen der einzelnen Gebiete sind Bestandteil des LP Dortmund. Ein Ausschnitt aus der jeweiligen Festsetzungskarte ist der Beschreibung des jeweiligen NSG zugeordnet. Gemäß § 23 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Zum Schutz der unter Naturschutz stehenden Flächen sind nach § 23 Abs. 2 BNatSchG alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

Sehr kontrovers wurde die Neuregelung der Hundeführung in Naturschutzgebieten diskutiert. Die Naturschutzverbände und der Naturschutzbeirat kritisierten die Neuregelung, nach der Hunde auf den Waldwegen ohne Leine laufen dürfen. Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar und Hundehalter beachten das Wegegebot nicht. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen.  Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt und Dortmund mittlerweile als Hunde-Eldorado von den Nachbargemeinden angesehen wird.

Typen, Geschichte, Anforderungsprofil und Vorschriften

Typen (Nummern aus dem Landschaftsplan)

  • Bergsenkungsgebiete mit großen offenen Wasserflächen, Verlandungsvegetation und Bruchwäldern:
    Auf dem Brink (8), Beerenbruch (2), Hallerey (21), Lanstroper See (9), Mastbruch (11), Pleckenbrinksee (18)
  • Sonstige Feuchtgebiete und Bruchwälder (ohne größere Gewässer):
    An der Panne (23), Bolmke (24), Erlensundern (35), Groppenbruch (1)
  • Naturnahe Niederungen, Bäche und Waldbereiche, in Teilbereichen feucht, vielfach aber auch trockener:
    Alte Körne (15), Dellwiger Bachtal (20), Im Siesack (4), Ölbachtal (19), Wannebachtal/Buchholz (33)
  • Steinbruch:
    Steinbruch Schüren (25)
  • Relativ trockener naturnaher Wald auf Steilhängen:
    Hohensyburg/Klusenberg (32)
  • Sonderstandorte aufgrund jahrzehntelanger militärischer Nutzung:
    Buschei (16)
  • Großflächige Waldgebiete mit naturnahen Baumbeständen, Siepen und Feuchtbereichen:
    Aplerbecker Wald (26), Bittermark (29), Bodelschwingher Wald (10), Bolmke (24), Dorneywald (22), Fürstenbergholz (31), Grävingholz (6), Großholzhauser Mark (28), Herrentheyer Wald (5), Süggel (7), Kirchderner Wald (12), Kleinholthauser Mark (34), Kruckeler Wald (27), Kurler Busch (14), Mengeder Heide (3), Niederhofer Holz (30), Rahmer Wald (11), Sanderoth (13), Wickeder Holz (17), Wickeder Ostholz (18).

Geschichte

Das lange Zeit einzige Naturschutzgebiet stammte aus dem Jahr 1936 - der Hülsenwald in der Hacheneyer Mark. Erst 1977 kam ein weiteres Gebiet - die Hallerey in Dorstfeld - hinzu. Im Jahre 1986 wurden per einstweiliger Sicherstellung 8 weitere Gebiete unter Naturschutz gestellt, so dass zu diesem Zeitpunkt 258 ha geschützt waren.

Die endgültige Festlegung der Naturschutzgebiete erfolgte in den Landschaftsplänen Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd, die in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Kraft traten. Danach gab es 17 Naturschutzgebiete in Dortmund mit einer Gesamtfläche von 588 ha, das waren 2,1 % des Stadtgebietes. Für alle Schutzgebiete wurden Pflege- und Entwicklungspläne (Biotopmanagementpläne) erarbeitet, die den Schutz, die Pflege und die weitere Entwicklung der Gebiete im Detail regeln. 

Parallel mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes kamen im Jahr 2004 neun vorwiegend in den Wäldern gelegene Gebiete hinzu, wodurch sich die Gesamtzahl auf 26 erhöhte. Die Naturschutzfläche wurde auf 1691 Hektar (6,0 % der Stadtfläche) erweitert. Mit dem am 7.11.2020 in Kraft getretenen neuen Landschaftsplan kamen weitere 9 Naturschutzgebiete - vorwiegend Waldgebiete - hinzu. Damit stehen jetzt 2706 Hektar (entsprechend 9,64 %) der Stadtfläche unter Naturschutz. Heftige Debatten löste dabei die gelockerte Anleinpflicht für Hunde aus. Während in den alten Naturschutzgebieten ein strikter Leinenzwang herrschte, dürfen Hunde nun auf den Waldwegen unangeleint laufen.

Anforderungsprofil

Die Gebiete sollen folgenden Anforderungen genügen: 

Mindestgröße: Möglichst über 10 ha. 

Keine intensive wirtschaftliche Nutzung: In einem Naturschutzgebiet soll sich die Natur ungestört entwickeln können. Dies schließt intensive wirtschaftliche Nutzungen, z. B. einen konventionellen Ackerbau oder gar Bebauung, aus. Denkbar sind extensive Nutzungsformen, die zum Erhalt wertvoller Pflanzengesellschaften beitragen. Beispiel: Alljährliches Mähen einer Orchideenwiese; ohne das Mähen würde die Wiese verbuschen, und die Orchideen würden nach und nach verschwinden.

Vielfalt an Lebensräumen: In Naturschutzgebieten sollen zahlreiche Tierarten und eine vielfältige Pflanzenwelt vertreten sein.

Naturnähe oder naturgemäße Entwicklung: Ein NSG soll möglichst naturnah ausgebildet sein. Dies ist in Dortmund aber meist nicht der Fall, wo sich die Natur häufig "aus zweiter Hand" entwickelt hat, wie z. B. die Wasserflächen in Bergsenkungsgebieten. Wichtig ist dann aber eine ungestörte Entwicklung über einen langen Zeitraum.

Refugium für seltene Pflanzen und Tiere: Viele Pflanzen und Tiere stehen in der "Roten Liste" der gefährdeten Arten. Solche Lebewesen sollen in Naturschutzgebieten eine Heimstätte finden, damit sie zumindest dort eine Überlebenschance haben.

Planung der Naturschutzgebiete über besondere Pflege- und Entwicklungspläne: Naturschutz heißt nicht, dass, wie es früher einmal die Regel war, in einem Naturschutzgebiet nichts verändert werden darf. Vielmehr geht es heute um den "entwickelnden" Naturschutz, der besondere Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dort zulässt, wo es für die ökologische Aufwertung des Gebietes geboten ist. Dies erfolgt über detaillierte Pflege- und Entwicklungspläne (auch als „Biotopmanagementpläne“ bezeichnet).

Erholungsfunktion von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete sind auch für den Menschen da. Dieser soll hier aber die Landschaft weniger für Freizeitaktivitäten nutzen, sondern sich als "Gast" verstehen und die Wege nicht verlassen. Für die (naturschonende) Erholung in der freien Landschaft auch außerhalb fester Wege gibt es die Landschaftsschutzgebiete. Hier dürfen z. B. nicht genutzte Flächen sowie die Wälder auch außerhalb der Wege betreten, allerdings nicht befahren werden.

Als ordnungsrechtliches Mittel zur Durchsetzung der o. g. Anforderungen dient ein Ge- und Verbotskatalog, der z. B. ein absolutes Bauverbot, ein Verbot, Pflanzen zu entnehmen oder Tiere zu beunruhigen und das Verbot, die Wege zu verlassen, enthält 

App in die Natur - Schutzgebiete in NRW

Mit Hilfe der Smartphone-App „app in die Natur“ (www.app-in-die-natur.nrw.de) können alle unter Schutz stehenden Gebiete in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden, u.a. die 35 Dortmunder Naturschutzgebiete.

Die App enthält Informationen zu über 3600 Natur-, FFH- und Vogelschutzgebieten, über 5.000 Alleen und über 60.000 unter Schutz stehende oder schützenswerte Lebensräume aller Größen für seltene Tier- und Pflanzenarten. Die Daten der App fußen auf dem NRW-Biotopkataster: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten/bk

In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.151 Naturschutzgebiete, einen Nationalpark, 518 Gebiete unter dem europäischen Schutzstatus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete), 28 Vogelschutzgebiete mit europäischem Schutzstatus, 29.234 schutzwürdige und 33.471 unter Schutz stehende Biotope als kartierte Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie 5.581 Alleen.

Unter Themen kann man die gefragten Schutzkategorien abfragen. Die schutzwürdigen Biotope (BK) werden ab dem Maßstab 1:200.000 sichtbar. Weitere Kartenlayer können über den Info-Button hinzugeladen werden. Klickt man mit dem Info-Button auf eines der Gebiete auf der Karte, so erhält man die Gebietsinformationen.

In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten.  Etwa 45 Prozent der Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nach der aktuellen „Roten Liste NRW“ sind dabei Schmetterlinge (rund 55 Prozent), Moose (60 Prozent), Kriechtiere (etwa 71 Prozent) sowie Vögel und Wildbienen/Wespen (jeweils rund 52 Prozent betroffen) überdurchschnittlich gefährdet. Die Ursachen des Artensterbens sind häufig menschengemacht: Hierzu gehören unter anderem die zu intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenfraß. So gehen täglich in NRW etwa 10 Hektar an wertvollen Lebensräumen für eine Vielzahl von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten verloren.