Kreisgruppe Dortmund

Für Mensch und Natur: Strikte Hunde-Anleinpflicht in Naturschutzgebieten!

27. Mai 2020

Naturschutzverbände kritisieren Lockerung der Regeln im neuen Landschaftsplan

Ortstermin in der Bolmke (v.l.n.r.): Thomas Quittek, Hans-Dieter Otterbein, Erika Scheffer, Erich Kretzschmar  (Foto: BUND)

Auf einen gravierenden Mangel beim neuen Landschaftsplan, der am 18. Juni vom Rat als Satzung beschlossen wird, weisen BUND, AGARD, NABU und Tierschutzverein in einem Schreiben an die Ratsfraktionen hin. Die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete (NSG) führt in etlichen alten NSGs, in denen bislang generell eine Anleinpflicht gilt (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg), zu einer Verschlechterung, weil Hunde auf Waldwegen dort künftig frei laufen dürfen. Es würde die absurde Situation entstehen, dass es unterschiedliche Regelungen in ein und demselben NSG gibt. Im Wald dürften die Hunde auf den Wegen frei laufen, außerhalb des Waldes müssten sie angeleint werden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Naturschutzgebieten (z.B. in der Bolmke) oftmals nicht ersichtlich ist, welche Wege zugelassen sind und bei welchen es sich um illegale Trampelpfade handelt.

Das von der Verwaltung beauftragte Rechtsgutachten ist realitätsfremd und berücksichtigt den Artenschutz nicht. Die Mehrheit der Hundebesitzer verhält sich aus der Sicht der Natur- und Tierschutzverbände zwar verantwortungsvoll in der Landschaft. Allerdings berichten Landschaftswächter zunehmend von Vorfällen mit nicht-angeleinten Hunden. Freilaufende Hunde stellen gerade im dicht besiedelten Ballungsraum eine Gefahr für Mensch und Wildtiere dar. Gerade in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis Ende Juli gefährden sie wildlebende Tiere.

Während der aktuellen Corona-Krise hat sich diese Situation noch verschärft. Einigen Hundebesitzen fehlt offensichtlich der Respekt für die Natur und die Kenntnis, welchen Schaden die freilaufenden Tiere z.B. im Wald und an Gewässern anrichten können. Zumal auch andere Freizeitnutzungen wie das Mountainbiking in den Wäldern und das wilde Campieren wie am Lanstroper See stark zugenommen haben.

Die Verbände regen darüber hinaus an, gegen uneinsichtige Hundehalter ggf. Bußgelder zu verhängen. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren lediglich ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Hilfreich wäre aus der Sicht der Verbände die Herausgabe einer Broschüre, aus der zu ersehen ist, auf welchen Flächen im Stadtgebiet Hundefreilauf möglich ist. Ein solcher „Positivplan“ würde der Konfliktlösung eher dienen als der geplante Freilauf auf den Waldwegen in Naturschutzgebieten.

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