Kreisgruppe Dortmund

Landschaftsplanung in Dortmund

Naturschutzgebiet Hallerey in Dorstfeld  (BUND Dortmund)

Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrumentarium des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen. Hierzu sind auf der kommunalen Ebene Landschaftspläne aufzustellen und vom Rat der Stadt als Satzung zu beschließen. Der Geltungsbereich der Landschaftspläne erstreckt sich im Wesentlichen auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.

Der Landschaftsplan besteht aus einem Grundlagenteil, aus dargelegten Entwicklungszielen und konkreten Festsetzungen, aktuell ergänzt durch einen Umweltbericht. Die Festsetzungskarte sowie die textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes sind verbindlich gegenüber jedermann. Festgesetzt werden u.a.

- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
- Zweckbestimmung für Brachflächen
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

In den 1990er Jahren wurden erstmals Landschaftspläne für Dortmund (DO-Nord, DO-Mitte, DO-Süd) aufgestellt, die im Jahr 2005 parallel zum Flächennutzungsplan überarbeitet wurden. Ab 2013 wurden die drei Landschaftspläne zu einem zusammengeführt, der am 7.11.2020 in Kraft trat (s. Internetseiten der Stadt). Vorangegangen war eine über fünfjährige intensive Diskussion mit Naturschutzverbänden, Naturschutzbeirat sowie Bürgerinnen und Bürgern. 

Insgesamt umfasst der Landschaftsplan 35 Naturschutzgebiete, wovon 9 neu dazugekommen sind. Der Anteil landwirtschaftlicher Flächen in den Naturschutzgebieten liegt bei 12,5%, der überwiegende Teil davon ist städtisches Eigentum (7,5% der NSG Flächen). Der Landschaftsplan trifft Festsetzungen zur Pflege von 37 Brachflächen, zur Neuanlage und Pflege von 7 Kleingewässern, zur Pflege und Reaktivierung von insgesamt 186 Kleingewässern an 58 Standorten, zur Pflege von 52 Streuobstwiesen, zu flächigen Pflegemaßnahmen in Form von extensiver Nutzung auf 60 Flächen sowie eine Festsetzung zur Entsiegelung. Des Weiteren wurden 93 Baumreihen und 7 Baumgruppen zur Anpflanzung, 39 Gehölzstreifen und Ufergehölze sowie 33 Schutzpflanzungen festgesetzt.

Kontrovers war die Neuregelung der Hundeführung in Naturschutzgebieten. Naturschutzbeirat und Naturschutzverbände kritisierten die Neuregelung, nach der Hunde auf den Waldwegen unangeleint laufen dürfen. Sie wiesen darauf hin, dass dies nicht kontrolliert werden könne und zu einer Verschlechterung in den alten 17 Naturschutzgebieten, in denen ein strenger Leinenzwang besteht, führt. Der Rat der Stadt hat den Landschaftsplan am 18.6.2020 mit dem Hinweis verabschiedet, dass diese Neuregelung beobachtet werden und ggf. nachgebessert werden soll.

Der Naturschutzbeirat hatte in einer Sondersitzung am 13.5.2015 einen einstimmigen Beschluss gefasst, den er am 18.11.2017 bekräftigte. Die Naturschutzverbände hatten sich mit folgender Stellungnahme zum Vorentwurf eingebracht:

Anschreiben
Anlage 1 (Kommentierung der Entwicklungsräume und Festsetzungen)
Anlage 2 (Vergleich Landschaftsplan-alt vs. Landschaftsplan-neu)
Anlage 3 (Situation der Feldvögel)
Anlage 4 (Ökologisch bedenkliche Kleingartenanlagen, Grünanlagen und Aufforstungen aus dem Flächennutzungsplan)
Anlage 4a (Karte zu Anlage 4)
Anlage 5 (Karte zu den Vorschlägen zur Entwicklungszielkarte)
Anlage 6 (Karte zu den Vorschlägen zur Festsetzungskarte)

Umweltplan

Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung

Festsetzungskarte

Landschaftsplan Dortmund Festsetzungskarte Übersicht (63 MB)

Vorschläge zur Erweiterung der Naturschutzgebiete

Stellungnahme der Naturschutzverbände zum neuen Landschaftsplan als PDF (16 MB)