Kreisgruppe Dortmund

Bäume und Sträucher genießen besonderen Schutz

Grüne Wiese mit Sträuchern im Wannebachtal  (BUND Dortmund)

Bäume, Gebüsche und Hecken haben eine hohe Bedeutung als Nistplätze und Zufluchtstätten für Wildtiere, insbesondere Vögel, und sichern ihnen das Nahrungsangebot. Um diese Funktionen zu erhalten, verbietet § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Bäume, Sträucher und Klettergehölze unabhängig von ihrer Art und Größe sowie unabhängig von ihrem Standort.

Das bedeutet: die frischen Sommertriebe, z.B. an Form- und Gartenhecken, besonders an Wegen und Bürgersteigen, dürfen geschnitten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eventuell vorhandene Nester nicht freigeschnitten oder brütende Vögel nicht unnötig beunruhigt werden.

Wer beabsichtigt, eine Hecke stärker zurückzuschneiden, sollte dies in der Zeit von Oktober bis Februar erledigen. Muss dies, "aus wichtigen Gründen außerhalb der zulässigen Zeit durchgeführt werden" (§ 39 BNatschG), muss schriftlich eine Ausnahmegenehmigung von diesen Bestimmungen beantragt werden bei der

Stadt Dortmund, Umweltamt
Brückstraße 45
44122 Dortmund
Tel.: 0231 50-25441 oder 50-27600 (Baumschutz-Hotline)
E-Mail: umweltamt(at)dortmund.de

Neben der genauen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten und der Angabe der Gründe empfiehlt es sich, dem Antrag eine Lageskizze beizufügen. Die Baumschutzsatzung sowie ein Formular zum Antrag auf Beseitigung von Bäumen und Hecken stehen auf der Seite des Umweltamtes als Download bereit. Weitere Informationen zum Baumschutz finden sich auf den Internetseiten des Umweltamtes.

Ausgenommen sind nur gärtnerisch genutzte Grundflächen; das bedeutet Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe und Flächen für den Erwerbsgartenbau.

Liegt eine Genehmigung des Umweltamtes für die Beseitigung oder einen kronenverändernder Schnitt für einen Baum beim Umweltamt vor, dürfen Fäll- und Schnittmaßnahmen erst ab Oktober begonnen und müssen bis spätestens Februar abgeschlossen werden, wenn der Baum sich auf einer nicht gärtnerisch genutzten Fläche befindet. Als nicht gärtnerisch genutzt gelten beispielsweise private und öffentliche Straßen- und Wegeflächen, Firmenbetriebsflächen, Lagerplätze, Hinterhöfe und Parkplätze.

Sonderfälle

  • Stellt ein Baum eine Gefahr für Leib und Leben dar, kann dieser auch innerhalb der gesetzlichen Sperrzeit beseitigt werden, wenn die bestehende Gefahr im Antrag an das Umweltamt nachgewiesen wurde.
  • Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung eines Baumes können nach Genehmigung auch innerhalb der gesetzlichen Sperrzeit durchgeführt werden.

Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit Baumbestand und/oder Sträuchern gelten weitere Besonderheiten:

  • Liegt eine Baugenehmigung bereits vor, können betroffene Bäume und Sträucher auf dem Baugrundstück gemäß der Baugenehmigung ganzjährig beseitigt oder beschnitten werden.
  • Liegt noch keine Baugenehmigung vor, dann gilt grundsätzlich auch die gesetzliche Sperrzeit 1. März bis 30. September.

Eine Besonderheit stellen überhängende Äste in das Nachbargrundstück dar. Hier hat der Bundesgerichtshof am 11.6.2021 (Aktenzeichen: V ZR 234/19) entschieden, dass betroffene Nachbarn überhängendes Astwerk auch dann beseitigen dürfen, wenn der Baum dadurch in seiner Standfestigkeit gefährdet ist. Ausdrücklich weist das Gericht aber darauf hin, dass Baumschutzsatzungen zu beachten sind. In der Dortmunder Baumschutzsatzung heißt es dazu in § 4 Abs. 1: "... ist es verboten, geschützte Bäume ... zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern." Daraus ergibt sich, dass das Beseitigen überhängender Äste den Baum in seiner Standfestigkeit und im Bestand nicht gefährden darf.

Weitere Informationen zum Baumschutz finden sich auf den Internetseiten des Umweltamtes und in einer Hintergrundinformation des BUND NRW.

Baumfällungen

Fällgenehmigungen für Bäume auf privaten Flächen, die unter die Dortmunder Baumschutzsatzung fallen (Stammumfang 80 cm in ein Meter Höhe), spricht das Umweltamt aus. Hierfür ist ein Antrag beim Umweltamt zu stellen. Darüber hinaus ist das Nachbarschaftsrecht Nordrhein-Westfalen zu beachten. Weitere Informationen zum Baumschutz finden sich auf den Internetseiten des Umweltamtes.

Baumfällungen auf städtischen Freiflächen oder an öffentlichen Verkehrswegen werden vom Grünflächenamt (Technische Abteilung) der Stadt Dortmund durchgeführt. Dazu werden die Bäume eingehend im Rahmen der Verkehrssicherheitskontrolle geprüft. Wenn das Grünflächenamt entscheidet, dass ein Baum gefällt werden muss, wird das Umweltamt benachrichtigt, sofern es sich um Bäume handelt, die unter die Baumschutzsatzung Dortmunds fallen. In allen anderen Fällen entscheidet das Grünflächenamt. Vor der Fällung werden die Presse und die zuständigen Bezirksvertretungen unterrichtet.

Die Bäume erhalten vor dem Fälltermin eine orangene Banderole mit folgender Aufschrift:
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Die Stadt Dortmund informiert

Liebe Bürgerin, lieber Bürger! Dieser Baum wurde von uns eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass die Standsicherheit und damit die Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
Daher wird er in nächster Zeit gefällt und durch einen jungen Baum in der nächsten Pflanzzeit wieder ersetzt.
Diese Fällaktion dient Ihrer persönlichen Sicherheit. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.

Ihr Grünflächenamt
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In akuten Fällen, wie z.B. bei Sturmschäden oder wenn Gefahr im Verzuge ist, werden Maßnahmen sofort durch die Feuerwehr oder bei städtischen Flächen auch durch das Grünflächenamt (Pflegebezirke West und Ost) eingeleitet. Auf privaten Flächen muss i.d.R. eine private Firma beauftragt werden (Garten- und Landschaftsbauunternehmen).

Pflegebezirk West (Betriebshof Sunderweg)
für die Stadtbezirke Eving, Hörde, Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-West, Lütgendortmund, Mengede 
Frau Ritter: 0231 - 50-29515

Pflegebezirk Ost (Betriebshof Alte Straße)
für die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost, Scharnhorst
Herr Terme: 0231 50-28603

Weitere Informationen zum Baumschutz finden sich auf den Internetseiten des Umweltamtes.

Zukunftsbäume für die Stadt

Allee Bockenfelder Straße  (Guido Bennen)

Die Situation der Straßenbäume hat sich in den letzten Jahren insbesondere durch den Klimawandel deutlich verschlechtert. Besonders dramatisch zeigt sich diese Entwicklung bei den Rosskastanien am Wallring. Von den 560 Bäumen mussten bereit 80 wegen einer Infektion mit dem Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi und nachfolgenden Pilzinfektionen ersetzt werden. Vorschädigungen durch Streusalz, Schadinsekten (z.B. Miniermotte), schlechte Nährstoffversorgung durch deutlich zu kleine Baumscheiben und Bodenverdichtungen sowie Hitzestress in den Sommermonaten begünstigen und beschleunigen den Krankheitsverlauf. Weitere Baumarten wie Eschen ("Eschentriebssterben" durch Pilz Chalara fraxinea) und Platanen ("Massaria-Krankheit" durch Pilz Splanchnonema platani) sind im Stadtgebiet betroffen. 

Aus diesen Gründen wurde in der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Tiefbau-, Umwelt-, Friedhofsamtes sowie der Parkanlagen zusammengestellt. Ihre Aufgaben sind neben der Verbesserung des  Baummanagements wie z. B. Vermeidung von Planungsfehlern, Optimierung bei Pflanzeneinkauf und der Baumpflege auch die Suche nach geeigneten Ersatzbaumarten. So werden demnächst vermehrt auch neue Bäume im öffentlichen Grün Verwendung finden, die weniger empfindlich auf die Auswirkungen des Klimawandels und die genannten Erreger reagieren. Ein erstes Konzeptpapier der Arbeitsgruppe wurde im Landschaftsbeirat im September 2016 vorgestellt.  Weitere Informationen (u.a. einen Flyer zu Zukunftsbäumen auf dem Hauptfriendhof) finden sich auf den Internetseiten der städtischen Friedhöfe.

Baumpatenschaften übernehmen!

 (BUND Dortmund)

Das Grünflächenamt sucht Baumpat*innen für das Stadtgebiet. Diese sollen sich darum kümmern, dass sowohl die Bäume als auch die Baumscheiben ausreichend Wasser bekommen. Die überwiegende Bewässerung der Bäume, insbesondere der Jungbäume bleibt Aufgabe der Stadt Dortmund. Durch das Auflockern des Erdreichs tragen die Paten dazu bei, dass sich der Boden weniger verdichten kann und somit die Wurzeln genug Sauerstoff bekommen. Eine weitere Aufgabe der Baumpat*innen ist es, sich beim Grünflächenamt zu melden, wenn sie Veränderungen am Baum feststellen. Wer eine Baumpatenschaft übernimmt, hat relativ freie Hand bei der Gestaltung der Baumscheibe. Die Pflege des Baumes und die Kontrolle der Verkehrssicherheit verbleiben beim Grünflächenamt. Wer Zweifel hat, weil er oder sie womöglich einen Schaden zum Beispiel an einem parkenden Auto verursachen könnte, den kann das Grünflächenamt beruhigen, denn Baumpat*innen sind durch die kommunale Haftpflichtversicherung geschützt. Und wer sich bei der Pflege verletzt, ist über die Unfallkasse NRW versichert.

Interessierte melden sich unter Tel. 50-29522 oder per E-Mail: baumpatenschaft@stadtdo.de 

Bäume verbessern nicht nur das Klima und filtern Schadstoffe, Staubteilchen und Abgase aus der Luft, sie verschönern auch Straßen und locken Insekten, Vögel und Fledermäuse an. Das gilt auch für bepflanzte Baumscheiben. Zum Bepflanzen raten wir zu Blumenarten und flach wurzelnden Stauden (Liste hier). 

Broschüre "Baumpatenschaften übernehmen - Dortmund gestalten“

Dortmunder Baumschutzsatzung

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