Kreisgruppe Dortmund

Beteiligung an Planverfahren

Verbandsübergreifende AG Landschaftsplan  (BUND Dortmund)

Als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband wird der BUND an Planungen wie dem Bau von Straßen und Schienenwegen sowie bei der Aufstellung von Landschaftsplänen beteiligt. Mit Stellungnahmen und Pressearbeit versuchen wir, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Hierzu haben wir 1983 die BUND-Planungsgruppe gegründet. Wir arbeiten eng mit den anderen anerkannten Vereinen (NABU und LNU) sowie mit Bürgerinitiativen zusammen. Das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände in Oberhausen koordiniert die Mitwirkungsfälle. Die Planunterlagen werden in der Regel über das Landesbüro an die örtlichen Kreisanlaufstellen verschickt.

Zu den bundes- bzw. landesrechtlich verankerten Mitwirkungsfällen zählen beispielsweise Planfeststellungsverfahren zum Aus- oder Neubau von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Wasserstraßen) und anderen Infrastrukturanlagen (zum Beispiel Energieleitungen, Flugplätze) sowie Eingriffe in geschützte Biotope. Rechtlich nicht vorgeschrieben ist die Beteiligung an der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne); diese steht nur den sog. Trägern öffentlicher Belange zu, zu denen die Naturschutzverbände nicht zählen. Die Stadt Dortmund beteiligt die Naturschutzverbände gleichwohl auf freiwilliger Basis. 

Den anerkannten Vereinigungen stehen Rechtsbehelfe gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen zu: Die naturschutzrechtliche Verbandsklage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Umweltklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG). Die Klage kann darauf gerichtet sein, die Zulassungsentscheidung wegen Verstößen gegen natur- und umweltrechtliche Vorschriften, aber auch wegen verfahrensrechtlicher Verstöße aufzuheben oder Änderungen und Ergänzungen der Entscheidung zu erreichen. 

Für die Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Planungen können eine Fülle von Kriterien herangezogen werden, u.a. das Vorkommen geschützter Arten (planungsrelevante Arten oder Rote-Liste-Arten), Biotopkataster sowie Umweltgutachten (in Dortmund z.B. der Umweltplan, der Bioökologische Grundlagen- und Bewertungskatalog und die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung). Eine gute Grundlage bietet die Veröffentlichung des LANUV NRW "Geschützte Arten in NRW", in der zu jeder geschützten Art eine Beschreibung und eine Verbreitungskarte enthalten ist. Eine Tabelle aller planungsrelevanten Arten in NRW ist der sog. "Ampelbewertung planungsrelevanter Arten NRW" zu entnehmen.

Freiraum am Rüpingsbach in Barop erhalten

Blick vom Hotel Lennhof auf das geplante Wohngebiet  (BUND Dortmund)

In einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Hom 252 - Am Lennhofe - haben wir uns gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt gegen die geplante Wohnbebauung südlich des Hotels Lennhof am Rande des Rüpingsbachs in Barop gewandt. Hier plant ein Investor die Errichtung von 104 Wohnhäusern auf einem Feuchtwiesen- und Gartengelände. Dies würde geschützte Fledermaus- und Vogelarten gefährden und den renaturierten Rüpingsbach beeinträchtigen. Auch der Naturschutzbeirat hat sich am 2.2.2021 einstimmig gegen das Vorhaben ausgesprochen. Das Landesumweltamt LANUV hat nun sogar das zentrale Feuchtbiotop als geschützten Biotop nach § 30 Landesnaturschutzgesetz eingestuft. Neben der Hochwassergefahr ist dies ein zusätzliches Argument gegen die Bebauung. Die Naturschutzverbände lehnen die Zerstörung des Feuchtbiotops und dessen "Umsiedlung" in eine Kleingartenanlage an der Grotenbachstraße in einer Stellungnahme vom 17.8.2021 ab. 

Stellungnahme zum Flächennutzungsplan

Die Naturschutzverbände und der Landschaftsbeirat haben in den Jahren 2002-2004 eine umfangreiche Stellungnahme zum Flächennutzungsplan (FNP) und zur Änderung der Landschaftspläne erarbeitet. Dabei haben sie 245 Einzelflächen für Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete und Verkehr sowie Grünflächen und Aufforstungsflächen einer ökolologischen Ersteinschätzung unterzogen. Grundlage für die Bewertung waren die Inhalte der drei Landschaftspläne und drei Gutachten, die im Auftrag der Stadt Dortmund seinerzeit erstellt wurden: Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (1998), Umweltplan (2002) und der Bioökologische Grundlagen- und Bewertungskatalog (1988-1990). Ferner wurden Daten aus dem landesweiten Biotopkataster und dem damals in Erarbeitung befindlichen Brutvogelatlas herangezogen.

Die Stellungnahme gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, eine Bewertung der geplanten Bauflächen (Anlage 1), zusätzliche Vorschläge zur Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (Anlage 2) und eine Grafik zum Flächenverbrauch in Dortmund von 1975 bis 2001 (Anlage 3). Die aus ökologischer Sicht beurteilten 245 Einzelflächen wurden durchnummeriert und in einem begleitenden Stadtplan eingezeichnet.

Wohnbaugebiet Wickede-West verhindern!

Wickede-West städtebauliches Konzept  (Grafik Stadt Dortmund)

Scharfe Kritik an der Wiederaufnahme der Planung für das Wohngebiet Wickede-West (Bebauungsplan Br 196) haben wir in einer Stellungnahme gemeinsam mit NABU und LNU geäußert. Nachdem das Wohngebiet aufgrund ökologischer Bedenken seit über 10 Jahren auf Eis lag, wird es nun auf Wunsch der Ratsfraktionen von CDU und SPD aus der Schublade geholt. Auch wenn das Wohngebiet etwas verkleinert wird, wäre es ein erheblicher Eingriff in die Landschaft. Die Naturschutzverbände und der Landschaftsbeirat hatten die Planung im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Flächennutzungsplan 2003 als die ökologisch bedenklichste im ganzen Stadtgebiet beurteilt und sich dabei auf städtische Gutachten bezogen. 

Das geplante Wohngebiet zerstört eine Feld-, Wiesen- und Heckenlandschaft. Nördlich hiervon erstreckt sich das geplante Naturschutzgebiet "Wickeder Holz“. Der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt das Gebiet als wichtigen Erholungsraum dar. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung der Stadt fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung. 

Hintergrund für die Wiederaufnahme der Planung sind offensichtlich wirtschaftliche Interessen. Die Fläche befindet sich im sog. Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ der Stadt.

Dieses wurde 1998 zur beschleunigten Ausweisung von Wohnbauland und zur Erschließung von Finanzmitteln für den städtischen Haushalt gegründet. Als Grundkapital dienten im städtischen Besitz befindliche oder angekaufte Grundstücke, die damals nicht im Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen waren. Ein Großteil dieser Grundstücke wurde ohne Beachtung ökologischer Belange angekauft. Diese Grundstücke sollen mit Gewinn an bauwillige Unternehmen und Privatpersonen als Bauerwartungsland veräußert werden. Transaktionen des Sondervermögens finden nicht öffentlich statt. Im Sondervermögen enthalten sind aus ökologischer Sicht bedenkliche Flächen wie Tulpenstraße (Sölderholz), Wickede-West, Rhader Weg (Bövinghausen) und in Grevel. Von Bürgern und Naturschutzverbänden wird kritisiert, dass mit der Aufnahme dieser Flächen in das Sondervermögen Sachzwänge für das Bebauungsplanverfahren geschaffen werden und von einem ergebnisoffenen Verfahren keine Rede mehr sein kann. 

Westfalenhütte - Chance für mehr Grün nutzen

Luftbild Westfalenhütte  (Alex Völkel / Nordstadtblogger)

Die Naturschutzverbände haben sich ablehnend zur Änderung des Regionalplans für das 300 Hektar große Gelände der ehemaligen Westfalenhütte geäußert. In einer 9-seitigen Stellungnahme kritisieren sie insbesondere die zugunsten der Erweiterung von Industrie- und Gewerbebereichen nach Osten und Süden beabsichtigte Rücknahme von Freiraum- bzw. Grünbereichen und das Heranrücken von Industrie- und Gewerbe an Wohnbauflächen.

Der gültige Regionalplan stellt für die äußeren Bereiche des ehemaligen Westfalenhüttengeländes „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Dieser Freiraumring ist Bestandteil eines Freiraumnetzes in Verbindung mit den umliegenden Bereichen Nordfriedhof, Burgholz, Hoeschpark, Kirchderner Wald und dem regionalen Grünzug südlich Scharnhorst mit dem Klärwerk und Rückhaltebecken sowie dem Naturschutzgebiet „Alte Körne“.

Nunmehr soll das Gelände vorrangig zu einem großen, zusammenhängenden Industrieareal entwickelt werden. Hierzu werden die im Regionalplan dargestellten Freiraumbereiche zugunsten von neuen Gewerbe- und Industriebereichen und neuen Straßenverbindungen reduziert (s. Plan). Die geplanten GIB-Erweiterungen rücken näher an die bislang dargestellten Wohnsiedlungsbereiche (ASB) heran. Insgesamt soll die GIB-Darstellung um ca. 77,5 ha vergrößert werden. Die bislang dargestellten Wohnbebauungsflächen (ASB) werden um 39,2 ha reduziert und der im Regionalplan dargestellte Agrar- und Freiraumbereich um ca. 38 ha verkleinert. Dadurch würde nach Auffassung der Naturschutzverbände die einmalige Chance zur nachhaltigen Entwicklung der größten verbliebenen ehemaligen Industriefläche Dortmunds vertan.

Auch die Zerschneidung durch die geplante Nordspange (Hoesch-Allee) wird kritisch gesehen. Im gültigen Flächennutzungsplan und dem Regionalplan ist hier eine breite Grünverbindung dargestellt, die nunmehr stark reduziert werden soll. Die Ausstattung der neuen Straßenverbindung mit Grünelementen kann die ursprüngliche Grünverbindung nicht gleichwertig ersetzen.

Nach Auffassung der Naturschutzverbände darf sich die Gesamtplanung nicht ausschließlich auf die monotone Errichtung großflächiger Logistikhallen und Asphaltflächen konzentrieren. Im immissionsbelasteten Dortmunder Norden sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Stadtentwicklung und Naherholung stärker zu berücksichtigen als bislang. Die Erfahrungen der Stadt bei der Reaktivierung der ehemaligen Montan- und Konversionsflächen (wie Phoenix) sollten genutzt und zum Maßstab der weiteren Planung gemacht werden.

Eine umfassenden Darstellung ist in einer Ratsvorlage enthalten. 

Brücke B 54 / Phoenix-West / Rombergpark

Umweltverbände fordern Umplanung

Romberghöfe Lageplan, September 2014

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, das Brückenbauwerk B 54 in Höhe der Stadtbahnstation “Rombergpark” der Bedeutung als Zugang zu tausenden von Arbeitsplätzen anzupassen und im Sinne einer verbesserten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln umzuplanen und kurzfristig zu realisieren. Dies regen wir gemeinsam mit AGARD, NABU und VCD in einem Antrag an den Ausschuss für Bürgerdienste an. Im Antrag wird die Bedeutung der Brücke für die Verkehrswende, also für den Alltags-/ Berufsverkehr besonders betont. Wenn die Brücke der Anbindung von fast 10.000 Arbeitsplätzen auf Phoenix-West und bei WILO an den ÖPNV dienen soll, muss sie aber umgeplant werden, so dass die U-Bahn-Station auf kurzem Wege barrierefrei und nicht über 54 Stufen via Landschaftsbauwerk erreichbar ist. Die von uns kritisierte aufwändige Rampenanlage durch ökologisch sensibles Gelände zum Rombergpark kann ersatzlos entfallen, da der Zugang auch heute schon barrierefrei von der U-Bahn-Station möglich ist. Die im Rat der Stadt am 4.7.2019 befürwortete große Lösung sollte entsprechend modifiziert werden. Zumal sich die Baukosten von jetzt 12 Millionen Euro erheblich reduzieren ließen. Im Rahmen der Stellungnahme zum Bebauungsplan Hom 285 hatten wir uns im Jahr 2016 noch generell kritisch zur Brücke geäußert.

Grundstücke nur noch in Erbbaurecht vergeben

BUND stellt Bürgerantrag

Wohnsiedlung Brechtener Heide  (Thomas Quittek)

In einem Antrag an den Ausschuss für Bürgerdienste regt der BUND Dortmund an, städtische Baugrundstücke nur noch zeitlich befristet an Dritte im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Das Erbbaurecht ist ein geeignetes Mittel, die Belastung und damit die Kostenmiete zu senken. Auch sollten die Kommunen nach Ablauf der Regelnutzungszeit der Grundstücke in der Lage sein, erneut über die künftige Nutzung der Grundstücke zu entscheiden.

Aktuell werden die Wohnungsfrage und die steigenden Mietbelastungen breit diskutiert. Insbesondere in den Ballungsräumen sind die Kommunen bemüht, die Voraussetzungen für den Wohnungsneubau auch für bezahlbare Mieten zu schaffen. Dabei spielt die Bodenfrage - vor allem die Verfügbarkeit - eine wichtige Rolle. Leider hat die öffentliche Hand in der Vergangenheit leichtfertig ihren Wohnungsbestand an renditeorientierte Investoren privatisiert. Die Möglichkeiten, heute den sozialen Wohnungsbau im erforderlichen Maße zu realisieren, scheitert oft an der Verfügbarkeit des Baulandes. Da die Kommunen auch nur in wenigen Fällen eine angemessene Bodenvorratspolitik betreiben, sind ihnen heute viele Möglichkeiten verwehrt, den erforderlichen Wohnungsbau zu fördern. Der Bodenpreis hat heute einen großen Anteil an den Gestehungskosten des Wohnraumes.

Rotmilan verhindert Sportplatzbau

Rotmilan (Milvus milvus)  (Thomas Kraft)

Großartiger Erfolg für den Naturschutz! Der geplante Bau eines Kunstrasen-Sportplatzes in der Nähe des Naturschutzgebietes "Buschei" westlich der Kurler Straße ist vom Tisch. Ein vertiefendes artenschutzrechtliches Gutachten hatte ergeben, dass der in der Nähe vorkommende europaweit geschützte Rotmilan betroffen wäre. Naturschutzverbände, Landschaftsbeirat und Höhere Landschaftsbehörde hatten in Stellungnahmen zum Bebauungsplan Scha 145 erhebliche Bedenken gegen den Standort vorgetragen. In einer Pressemitteilung hatten wir uns im Mai 2013 kritisch geäußert. Hintergrund für die Planung waren angedrohte Klagen von Anwohnern des Sportplatzes in Husen-Kurl wegen Lärmbelastung. Mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen am Sportplatz konnten die Klagen dann abgewendet werden. Der Sportplatz wurde später in einen Kunstrasenplatz umgewandelt. Es zeigte sich mal wieder, dass man mit gutem Willen Lösungen zum Wohl von Natur, Sportlern und Anwohnern finden kann. 

Erfreulich ist, dass die Sportanlagenlärmschutzverordnung zum 1.7.2017 geändert wurde, womit bestehende Sportanlagen Bestandsschutz genießen und der Druck auf Neubauten im Freiraum gesunken ist. An Sportanlagen gelten jetzt während der Ruhezeiten weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr wurden um 5 Dezibel erhöht.   

BUND fordert Schließung der Ostenbergstraße

 (Thomas Quittek)

Die Ostenbergstraße in Barop soll endlich aus Gründen des Naturschutzes und der Verkehrssicherheit für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. BUND, Grüne und Anwohner haben mit einer symbolischen Sperrung und einer Unterschriftenaktion am 11. August 2012 die Umsetzung eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1992 gefordert.

Vor zwei Jahren wurde der Straßenzug „Am Gardenkamp / verlängerter Vogelpothsweg“ in Eichlinghofen als direkter Weg zur Universität frei gegeben. Ziel war u.a. die Entlastung der engen Baroper Straße und der Ostenbergstraße vom Autoverkehr. Die Anwohner am Lehnertweg und an der Ostenbergstraße merken davon jedoch nichts. Im Gegenteil: Der Autoverkehr hat zugenommen und ist sogar größer als auf dem neuen Straßenzug, wie eine Zählung der Grünen am 23.10.2012 ergab. Auf der Ostenbergstraße errechneten sich für diesen Tag (DTV=Durchschnittlicher täglicher Verkehr) 4653 Kraftfahrzeuge, auf dem Gardenkamp hingegen nur 3753 Kfz.  

Die Maßnahme gehört neben dem B1-Anschluss an der Emil-Figge-Straße und dem Rückbau der Uni-Südtangente zum Bereichsplanungskonzept Universität und Umland. Die Stadtverwaltung möchte die Abbindung der Ostenbergstraße zügig realisieren, CDU und SPD in der zuständigen Bezirksvertretung Hombruch wehren sich aber gegen das notwendige Straßeneinziehungsverfahren.

Neben BUND und Grünen fordern die Anwohner von Ostenbergstraße und Lehnertweg die Abbindung, u.a. zur Verkehrssicherheit ihrer Kinder. Auch aus Gründen der Naherholung und des Naturschutzes ist die Sperrung sinnvoll. Mit der Renaturierung des Rüpingsbaches bietet sich die einmalige Chance eines Biotopverbundes. Auch die Wanderer und Radfahrer entlang des neuen Rüpingsweges könnten die Ostenbergstraße künftig gefahrlos überqueren.  

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Planungsgruppe sucht Unterstützung

Möchtest du uns helfen, die letzten Freiräume in unserer Stadt zu erhalten? Bist du in der Stadt- oder Landschaftsplanung beruflich oder als Studierender tätig? Oder einfach an diesen Themen interessiert? Dann schreib uns eine E-Mail (BUNDteam(at)bund-dortmund.de). Weitere Informationen gibt es hier.

Flächennutzungsplan

Online-Version Flächennutzungsplan (2004)

Festsetzungskarte

Landschaftsplan Dortmund Festsetzungskarte Übersicht (63 MB)

Vorschläge zur Erweiterung der Naturschutzgebiete

Stellungnahme der Naturschutzverbände zum neuen Landschaftsplan als PDF (16 MB)

Planungsrelevante Arten NRW

Geschützte Arten in NRW (25 MB)  (umwelt.nrw.de)