Kreisgruppe Dortmund

ADFC, BUND und VCD begrüßen Radverkehrsstrategie der Stadt

28. Januar 2022

Im Detail besteht aber noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Fahrraddemo am 19.5.2020 am Heiligen Weg  (Sebastian Peter)

Gemeinsam mit ADFC und VCD haben wir uns in einer Stellungnahme zur Radverkehrsstrategie der Stadt geäußert, die derzeit in den politischen Gremien beraten wird. Wir begrüßen die Planungen der Stadtverwaltung, den Radverkehr der Zukunft strategisch zu planen und dies mit einem Radzielnetz zu unterlegen. Ausdrücklich begrüßen die Verbände dabei vorgesehenen neun Velorouten, die die Stadtbezirke mit der Innenstadt verbinden und prioritär umgesetzt werden sollen. Allerdings haben die Verbände noch viele Bedenken, was die konkrete Führung der Velorouten betrifft. Insbesondere fordern wir, dass die Velorouten nicht am Wall enden, sondern bis in die City führen und diese auch durchqueren. Die Idee einer Hochbrücke über den Westfalenpark (als Teil des Veloroutennetzes) wird als nicht zielführend. Mittel und Ressourcen sollten für wichtigere Radverkehrs-Maßnahmen verwendet werden.

Um Planung und Umsetzung von Radstrategie und Radzielnetz erfolgreich zu gestalten, ist aus Sicht der Verbände die weitere Aufstockung des Personals zentral. Es reicht nicht aus, dass nur zwei Planstellen beim Stadtplanungs- und Bauamt für das Vorhaben geschaffen werden. Um das Ziel der Umsetzung, zumindest die in der Priorität 1 genannten Velorouten in den nächsten 10 Jahren zu verwirklichen, müssen weitere zusätzliche Planstellen beim Tiefbauamt eingerichtet werden, damit das Ergebnis nicht ausfällt wie beim Gartenradradweg, der 2014 gebaut sein sollte sowie beim RS 1, der zwischen 2016 und 2019 fertig gestellt sein sollte.

Weiterhin fordern die Verbände, die Schulen bei der Erschließung der Hauptziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes bei der Erstellung der Hauptrouten zu berücksichtigen. Zuletzt weisen wir auf die Bedeutung der Sofortmaßnahmen für die Förderung des Fahrradverkehrs hin, die auch in der Radverkehrsstrategie erkannt wird und nicht konträr zu der Priorisierung der Maßnahmen steht. Notwendig sind z.B. die Instandsetzung schlechter Radwege, Bordsteinabsenkungen sowie Öffnung von Einbahnstraßen.

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