Dachbegrünung wird Pflicht

02. Juni 2019

Stadtverwaltung setzt Ratsbeschluss um

 (Martin Kraft - Wikipedia)

Bei der Planung von neuen Baugebieten werden nach einem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund künftig die Bebauungspläne für Flachdächer oder flachgeneigte Dächer eine Festsetzung zur Dachbegrünung enthalten, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes, Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestalt oder der Luftqualität erforderlich wird. Außerdem werden bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen ergänzt werden. Hierzu hat das Stadtplanungsamt jetzt die Änderung von 142 Bebauungsplänen der Innenstadtbezirke auf den Weg gebracht. Einen Übersichtsplan über die betroffenen Planbereiche und einen Plan über die Klimatope hat die Stadt jetzt veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es in einem Flyer.

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