Kreisgruppe Dortmund

Abholzungen in Aplerbeck waren rechtswidrig

06. April 2022

Stadt antwortet auf 11 Fragen des BUND.

Wilhelm Auffahrt (l.) und Thomas Quittek präsentieren Abholzungen an der Schleefstraße  (RN - Schaper)

Die von uns aufgedeckten großflächigen Abholzungen im Bereich B1/Schleefstraße/Buddenacker waren rechtswidrig. Das bestätigte die Stadt jetzt in einem Antwortschreiben an den BUND. Die Stadt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher einleiten. Die Abholzungen sind auf Initiative des Landesbetriebs Straßen NRW erfolgt. Der Grundstückseigentümer war von dort angeschrieben worden und zum Fällen der Bäume aufgefordert worden, weil angeblich die Bäume zu nahe an der Straße stünden und eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellten. Die Stadt ist erst nach Durchführung der Abholzungen von Straßen NRW darüber informiert worden. 

Zum planrechtlichen Hintergrund: Die Fläche ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplans Ap 161 „Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost“. Die Abholzungsfläche ist dort als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Laut § 39 Abs. 1 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) sind solche Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile gleichrangig einer als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Fläche vor jeglicher Veränderung zu schützen. In einem Pressemitteilung haben wir uns dazu geäußert. Wir begrüßen die Einleitung des seitens der Stadt beabsichtigten Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den Eigentümer der Fläche, der die Rodung veranlasst hat.

Hier erwartet wir die Ausschöpfung des gesetzlichen Bußgeldrahmens von maximal 50.000 Euro laut § 77 und 78 des Landesnaturschutzgesetzes NRW. Die Geldbuße sollte zweckgebunden für die Entwicklung der gerodeten Fläche bzw. zur Aufwertung einer Fläche im Stadtbezirk Aplerbeck verwendet werden. Anders als von der Verwaltung beabsichtigt, sollte die Fläche komplett wie bisher als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ erhalten bleiben und keiner baulichen Entwicklung zugeführt werden. Wir appellieren an die Politik, dies bei der Änderung des Bebauungsplanes Ap 161 „Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost“ sicherzustellen.

Scharfe Kritik üben wir am Landesbetrieb Straßen.NRW, der den Eigentümer aus vermeintlicher Verkehrssicherheitspflicht aufgefordert hatte, die Bäume zu fällen. Thomas Quittek „Leider ist es nicht das erste Mal, dass Straßen.NRW übertriebene Abholzungen an Bundes- und Landesstraßen veranlasst und sich dabei als „Staat im Staate“ geriert. Wir erwarten, dass der neue Landtag Straßen.NRW „an die Kandare“ nimmt und verpflichtet, sich an die Vorgaben des Naturschutzes zu halten.“ Dies gilt auch für die neue Autobahn GmbH, die seit 2021 für den Bau und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig ist. Hier erwartet wir, dass die Bundespolitik sicherstellt, dass diese Organisation die Öffentlichkeit und Politik rechtzeitig über Maßnahmen informiert und den Naturschutz ernst nimmt. Schließlich appellieren wir an den bislang nicht bekannten Eigentümer der Fläche, sich öffentlich zu erklären.

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